Blog von Abu Usama Al-Gharib

1. Das Drohvideo

1. Das Drohvideo 

Die Anklage behauptet, dass ich am 09.03.2007 zwischen 17:00 und 18:00 Uhr das sogenannte Drohvideo im Internet veröffentlicht haben soll (siehe Anklageschrift, Seite 5-8 sowie Urteil des Prozesses, Seite 6, 10, 12, 13, und 15). Doch diese Behauptung ist aus folgenden Gründen falsch:

1. Am 09.03.2007 wurde kein Drohvideo veröffentlicht sondern bloß eine Ankündigung für das Drohvideo mit der Überschrift: „Morgen 10.03.2007 auf Stimme des Kalifat Kanal: Eine Nachricht an die Regierung von Deutschland und Österreich“ (siehe Ankündigung vom Akt).

2. Das Video wurde nicht am 09.03. sondern am Samstag den 10.03.2007 im Internet veröffentlicht (siehe Veröffentlicgung des Drohvideos im Eklaas-Forum und die Übersetzung vom Dolmetscher). Also stellt sich die Frage: habe ich nun die Ankündigung oder das Video selbst veröffentlicht?! Denn das, was am 09.03.2007 veröffentlicht wurde, war definitiv nicht das Drohvideo, was auch von Ali Sadr (dem Beamten des BKA-Deutschland) vor Gericht in seiner Zeugenaussage bestätigt wurde (siehe Protokoll des zweiten Verhandlungstag, Seite 22).

3. Das genannte Datum (an dem das Drohvideo angeblich veröffentlicht worden sein soll) wurde nicht aus versehen geschrieben, sondern so steht es sowohl im Gerichtsakt als auch im BVT-Jahresbericht 2008 (siehe Verfassungsschutzbericht 2008, Seite 52). Man kann also nicht sagen, dass der Vorwurf; ich hätte das Drohvideo am 09.03.2007 veröffentlicht, ein Druck- oder Tippfehler gewesen sei…

4. Sogar die Medienberichte bestätigen ausnahmslos alle, dass das Drohvideo am Samstag den 10.03.2007 und nicht am 09.03.2007 veröffentlicht wurde (siehe Medien- und Zeitungsberichte über das Drohvideo). Es kann also unmöglich sein, dass ich das Video an diesem Tag (also am 09.03.2007), wie behauptet wird, veröffentlicht habe, da an diesem Tag ganz einfach kein Video veröffentlicht wurde!

5. Selbst wenn wir davon ausgehen würden, dass das Video am 09.03.2007 veröffentlicht worden wäre, ist dazu folgendes zu sagen: Es kann weder sein, dass ich es am 09.03.2007 noch am 10.03.2007 von meinem Internetanschluss zu Hause veröffentlicht habe, da ich ganz einfach zu der genannten Uhrzeit nicht zu Hause war. (Anm: Der weitere Text – d.h. die Zeugenaussagen von mehreren Personen – wurde zensiert, da die Namen der Zeugen nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind. Die Zeugen haben bei Gericht ausgesagt, dass sie an beiden Tagen zu den genannten Zeiten mit Mohamed M. unterwegs waren und er wurde ebenfalls von mehreren Zeugen gesehen… Schriftliche Zeugenaussagen stehen dem Gericht ebenso zur Verfügung… Es kann also nicht sein, dass er das sogenannte Drohvideo von seinem Internetanschluss veröffentlicht haben kann, da er zu dieser Zeit unterwegs und gar nicht zu Hause war, wie behauptet wird. Was mehrere Zeugen bestätigen…)

Ein weiterer Grund, weswegen ich für das Drohvideo verantwortlich gemacht werde, ist die Behauptung, man könne mir zuordnen, dass ich auf die Bilder, welche im Drohvideo erscheinen, mit einem Proxy Server zugegriffen haben soll. Doch das ist keineswegs ein Beweis dafür, dass ich für das Drohvideo verantwortlich bin, da man nicht bestätigen kann, dass ich es überhaupt war, der da zugegriffen hat, sondern lediglich der Proxy-Server. Und diesen Vorwurf hat Christian Herndler, der als Vertreter des BVT vor Gericht aussagte, selbst dementiert. Er sagte: „Der Zugriff ist über den Proxy-Server erfolgt. Den einzigen Zusammenhang, den wir feststellen konnten, war, dass dieser Proxy-Server auch vom Angeklagten verwendet wurde durch einen erheblichen Teil seiner Internetkommunikation. Es war aber keine direkte Zuordnung möglich, dass er derjenige war, der auf diese Bilder zugegriffen hates besteht die Möglichkeit. Ein solcher Proxy-Server ist normalerweise nicht nur für eine Person zugänglich, dadurch kann es durchaus sein, dass es jemand anderer war.“ dann sagte er weiter:Das ist kein unmittelbarer Beweis und: „Bei diesem Proxy-Server haben wir zu dem Zeitpunkt, wie die Ermittlungen gestartet waren, festgestellt, dass diese unter dem Namen freegigabyte.com erreichbar war und dass es sich über mehrere Stufen dann um eine Organisation handelt, die im anonymen Internetzugang oder für die Anonymisierung im Internet zur Verfügung steht.“ (Siehe Protokoll des zweiten Verhandlungstag Seite 30-33)

 Und Ali Sadr, ein Beamter des BKA sagte: „Das, was ich sagen kann, ist, das Datum in dem ich dieses Video sichergestellt habe, und dieses Video war genau am 10.03. angekündigt im Internet. Wörtlich hieß es im Internet: am Samtag 10.03.007 um 18:00 Uhr PM auf Stimme des Kalifats-Kanal: eine Nachricht an die Regierungen von Österreich und Deutschland. (Anm.: Ali Sadr selbst widerspricht hier dem Vorwurf der Anklage, dass ich das Drohvideo am 09.03.2007 veröffentlicht habe, da er das Video am 10.03. „sichergestellt“ hat und lediglich die Ankündigung für das Video am 09.03. erschien.) Ich habe das Video in dem angekündigten Datum sichergestellt, am 10.03.2007.“ (siehe Protokoll des zweiten Verhandlungstag, Seite 22). Ich denke, dass man dem nichts mehr hinzufügen muss…

Es ist ganz klar, dass es keinen Beweis gibt, der mich belasten könnte und alles andere ist eine Lüge, ein Irrtum, oder ein Versuch, mir das unter zu schieben. Abgesehen davon ob es wirklich eine Drohung war oder lediglich ein Ratschlag oder eine Tatsache, und unabhängig davon, ob die GIMF eine terroristische Organisation ist oder eine unabhängige Medienorganisation… Fest steht und Fakt ist, dass dieses Drohvideo nicht von mir stammt. Ich habe keinerlei Wissen über die Erstellung von Videos und es ist auch beweisbar, dass sich zu dieser Zeit keinerlei Videoerstellungs- und Bearbeitungsprogramme auf meinem, dem Labtop von Mona S. oder auf dem PC meines Vaters befanden. Darüber hinaus habe ich mehrere Alibis, die beweisen, dass ich nichts damit zu tun hatte.

1 Kommentar »

  1. […] 1. Das Drohvideo […]

    Pingback von Prozessverteidigung und Widerlegung der Anklagepunkte « Blog von Abu Usama Al-Gharib — Februar 10, 2009 @ 9:31 am


RSS feed for comments on this post. TrackBack URI

Hinterlasse einen Kommentar

Erstelle kostenlos eine Website oder ein Blog auf WordPress.com.