Blog von Abu Usama Al-Gharib

6. Testament von Abdulhadi Daghlas

6. Testament des Märtyrers

Abdulhadi Daghlas 

Die Anklage behauptet, dass ich am 19.06.2007 das Testament des Märtyrers Abdulhadi Daghlas im Internet veröffentlichte und es ausführlich kommentierte und unter anderem mit den Worten: ‚Dieses Testament hat uns vor kurzem erreicht und so ist es unsere Pflicht, diese Testament zu erfüllen und der Nation zu verkünden‘ unterlegte (siehe  Anklageschrift, Seite 2 und Urtei,l Seite 4, 5, 16 und 17).

 

Dieser Vorwurf ist der beste Beweis für die Schlamperei der Ermittlungen des BVT und der Staatsanwaltschaft, denn sie haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, es bis zum Schluss zu lesen…

Hätten sie dieses Testament richtig und zu Ende gelesen, dann hätten sie ganz klar gesehen, dass es von der Medienabteilung der Al-Tawhed und Jihad Gruppe signiert ist und es somit von dieser Gruppe und nicht von mir stammt!!! Und hätten sie richtig ermittelt, dann wären sie darauf gekommen, dass es dieses Testament und Stellungnahme bereits seit 2004(!) im Internet gibt und dass es von der Medienabteilung der genannten Gruppe schon damals veröffentlicht wurde (siehe Testament von Abdulhadi Daghlas + Übersetzung vom Dolmetscher).

Dieses Kommentar, welches sie mir vorwerfen, ist ein Teil der Stellungnahme in der dieses Testament veröffentlicht wurde. Es stammt von der Medienabteilung der Tawhed wal Jihad Gruppe, welche von Abu Musab Al-Zarqawi gegründet wurde. Diese Gruppe hat sich dann zu Al-Qaida in Mesopotamien bzw. im Land der zwei Flüsse oder im Irak unbenannt. Dann hat sie sich der Mujahedin Schura-Sitzung angeschlossen, anschließend der Al-Mutaibin Allianz und dann dem Islamischen Staat des Irak, unter welchem sie heute arbeiten (siehe SITE – Al-Qaida im Irak – formerly Tawhid wal Jihad).

 

Hätten die Ermittler etwas von ihrer Arbeit verstanden, dann würden sie auch wissen, dass die Testamente immer von den Mujahidin-Gruppen präsentiert und veröffentlicht werden, denen der Märtyrer angehört hat. Wie ist es also dann mit einem der Führer der Al-Zarqawi-Gruppe wie Abdulhadi Daghlas?

Was die GIMF gemacht hat, war schlicht und einfach alles, was über ihn veröffentlicht wurde, zu sammeln und es als Biographie wieder zu veröffentlichen. Ich habe diese Biographie mit der Überschrift: „Die Geschichte des Märtyrers Abdulhadi Daghlas“, welche bereits ende 2006 veröffentlicht war (siehe Beitrag von GIMF – Geschichte von Abdelhadi Daglas + Übersetzung), vom Al-Hesbah-Forum lediglich runtergeladen. Später wurde es nocheinmal vom Sada Al-Jihad Magazin wiederveröffentlicht.

Dass der Autor der Geschichte den Namen garib_aldiyar verwendet, ist keinerlei Beweis dafür, dass ich derjenige war, der diese Geschichte geschrieben hat. Denn dieser Name wird von zahlreichen Leuten verwendet, da er eine hohe islamische Bedeutung hat und daher weit verbreitet ist. Gharib bedeutet Fremder wie der Gesandte Allahs sagte: Der Islam begann fremd und er wird wieder fremd zurückkehren, so wie er begonnen hat… So heil sei den Fremden.

Und wenn die Ermittler nur zum Beispiel die Suchmaschine Google verwendet hätten, dann wären sie darauf gekommen, dass es dutzende wenn nicht hunderte gibt, die diesen Namen verwenden. Ein Beispiel mit Beiträgen, die nach unserer Verhaftung am 12.09.2007 von Personen erstellt wurden, die ebenfalls den Namen garib aldiyar verwenden (siehe Beiträge vom User garib_al-diyar nach unserer Verhaftung 12/9/2007).

Beim Testament vom Abdelhadi Daglas kann man deutlich sehen, von wem und wann dieses Testament veröffentlicht, signiert und kommentiert wurde. Und wenn man einen Blick darauf wirft, wird sofort klar, dass es nicht von mir stammt.

Darüber hinaus; selbst wenn wir davon ausgehen würden, ich hätte dieses Testament veröffentlicht, dann wäre es ohnehin nichts strafbares, denn es könnte im Rahmen einer Pressearbeit gewesen sein, so wie die meisten Medien die Testamente der Attentäter der Anschläge vom 11.09.2001 oder der Londoner Anschläge veröffentlicht haben (siehe Beispiele für Testamente aus den Medien). Wenn also soetwas ein Aufruf zu Terroranschlägen wäre, weshalb ist es dann allen Medien gestattet, solche Testamente problemlos zu veröffentlichen, während es uns untersagt wird und wir deswegen verurteilt werden?

Oder wenn jemand die Biographie von Hitler und sein Testament sammelt und es in Form eines Buches verkauft, wird er deswegen nicht verurteilt und man wirft ihm auch nicht vor, ein Nazi zu sein oder nationalsozialistisches Gedankengut zu verbreiten…

Die Fragen, die sich dann hier stellen, wären: Wie soll man mit Ereignissen, Nachrichten, Personen aus der Geschichte und der Geschichte selbst umgehen? Und warum ist eine Tat für bestimmte Leute gestattet und wird als Pressearbeit bezeichnet und für andere ist sie verboten und wird als Propaganda und Aufforderung zu terroristischen Handlungen bezeichnet, obwohl die Tat an sich dieselbe ist aber die Leute einer anderen Religion, Kultur oder Ideologie angehören?! Ist das keine Doppelmoral?!

Jene Fragen sind es, die sich stellen, falls ich das Testament tatsächlich veröffentlicht und kommentiert hätte, wie fälschlicherweise behauptet wird. Doch die Katastrophe ist die, dass ich lediglich die Biographie las, nachdem sie veröffentlicht wurde und dass ich gar nichts mit dem, was mir vorgeworfen wird, zu tun habe.

 

Der gesamte Vorwurf steht allein deswegen, weil die Staatsanwaltschaft anscheinend nicht in der Lage ist, eine Stellungnahme fertig zu lesen, um zu sehen, von wem sie tatsächlich stammt oder weil die Staatsanwaltschaft scheinbar krampfhaft versucht, mir irgendetwas in die Schuhe zu schieben, um die lächerliche Anklage und dieses ganze Theater irgendwie seriöser wirken zu lassen…

 

Dies war nicht die einzige Bestätigung für die Schlamperei der Ermittler. So wird zum Beispiel in der Anklageschrift behauptet, dass ich als Obmann der Islamischen Jugend Österreich (IJÖ) zur Nicht-Teilnahme an den Hochschülerschaftswahlen ausgerufen hätte (siehe Anklageschrift, Seite 15). Es ist jedoch bekannt, dass die IJÖ zur Nicht-Teilnahme an den Nationalratswahlen und nicht den ÖH-Wahlen ausgerufen hat. Und das BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) selbst hat mich damals verhört und ermittelt, aufgrund des Verdachtes der Wahlbehinderung. Doch anscheinend wissen sie selbst nicht, was sie ermittelt haben…

Auch wenn dieser Punkt im Verfahren irrelevant ist, zeigt er jedoch ganz deutlich – vorallem in Verbindung mit dem genannten falschen Vorwurf – die Art und Weise, wie das BVT und die Staatsanwaltschaft ermittelt haben und dass sie uns nur aufgrund unserer islamischen Gesinnung – ganz gleich zu welchen Mitteln sie greifen müssen – einsperren wollen.

1 Kommentar »

  1. […] 6. Testament von Abdulhadi Daghlas […]

    Pingback von Prozessverteidigung und Widerlegung der Anklagepunkte « Blog von Abu Usama Al-Gharib — Februar 10, 2009 @ 9:02 pm


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