Blog von Abu Usama Al-Gharib

4. Das Schleierverbot

4. Das Schleierverbot und die angebliche Trennung zwischen Religion und Justiz

Mona wurde vom Prozess ausgeschlossen und hatte nicht einmal das Recht sich zu verteidigen. Und dasselbe Unrecht droht erneut beim nächsten Prozess zu geschehen (Anm.: der Text ist schon älter, wurde vor Prozessbeginn verfasst)…

Der Richter Gerstberger hatte versucht zu erklären, dass eine Religion nichts im österreichischen Gericht verloren hätte. Die Glaubwürdigkeit dieser Erklärung verblasste nach nicht einmal zwei Minuten, als die Geschworenen von ihm mit den Worten: Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe vereidigt wurden!

Seine Aussage ist auch ein Widerspruch zu den ganzen christlichen Symbolen die sich im Gerichtssaal befanden. Bei einer anderen gerichtlichen Anhörung musste ich vor einem Richter aussagen, auf dessen Tisch sich ein großes Kreuz befand! Und ich hörte von mehreren Bekannten, dass es im OLG-Wien genau dasselbe ist – in jedem Gerichtssaal soll sich auf dem Richtertisch ein Kreuz befinden.

Der Herr Gerstberger hätte also wenigstens so ehrlich sein sollen, zu sagen, dass die eine Religion – nämlich der Islam – nichts im österreichischen Gericht verloren hat… 

Der OGH (Oberster Gerichtshof) behauptet, dass das Tragen vom Niqaab eine politisch-motivierte-Demonstration sei… Ehrlich! Ist euch nichts besseres eingefallen?! Oder gab es keine andere Ausrede?

 

Es ist allgemein bekannt, dass jede Frau, die einen Niqaab trägt, ihn aus rein islamisch-religiösen Gründen trägt – weil Allah es angeordnet hat. Hierzu müsste man sich lediglich die islamischen Beweise ansehen.

Jene Aussage erinnert mich an die Aussagen von Strache und Co., die das Bauen eines Minarett verbieten wollen, weil sie es als ein Zeichen des politischen Islam und seiner Herrschaft betrachten, ohne einen Beweis dafür zu bringen…

Dieser Niqaab wird von Millionen von muslimischen Frauen getragen und zwar vorallem in den Golfstaaten, Yemen, Palästina, Ägypten, Pakistan, Indien, Bangladesh, Afghanistan, Algerien, Somalia, Sudan und sogar Bosnien. Viele muslimische Frauen sind davon überzeugt, dass es ihre religiöse Pflicht ist.

Der Richter zeigte während des Prozesses mehrmals seine Anti-islamische-Haltung, vorallem als er den Niqaab als Fetzen bezeichnete, wovon alle Medien berichteten. Doch komischerweise wurde das aus dem Protokoll gestrichen bzw. nicht mitgeschrieben!

In der Urteilsbegründung wird der Richter noch deutlicher, indem er folgendes schrieb: Die Zweitangeklagte unterstrich durch ihr Verhalten (Beharren auf der Vollverschleierung) dass sie die Gedankenwelt des Erstangeklagten diesbezüglich teilt (siehe Urteil, Seite 48) gemeint also meine terroristische Gedankenwelt! Also allein das Tragen eines Niqaab soll ein Grund für die Verurteilung wegen Terrorismus und soll ein Hinweis darauf sein, dass man terroristisches Gedankengut besitzt?! Demgemäß und nach deren Logik, wäre jede Muslima, die einen Niqaab trägt, als Mitglied der Al-Qaida zu verurteilen oder stünde zumindest im Verdacht…

Ich glaube jeder weiß an wessen Art und Weise das erinnert. Man wird hier allein aufgrund seines Glaubens verdächtigt, verhaftet und eingesperrt! Wir werden aufgrund unserer Religion und Gesinnung verurteilt! Aber auf der anderen Seite wird dann groß von Meinungs- und Religionsfreiheit gesprochen!

1 Kommentar »

  1. […] 4. Das Schleierverbot […]

    Pingback von Prozessverteidigung und Widerlegung der Anklagepunkte « Blog von Abu Usama Al-Gharib — Februar 10, 2009 @ 8:52 pm


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